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Änderung der Strafanzeigenpraxis

Wie mir gestern zu Ohren gekommen ist, das kann´s ja wohl auch nicht sein: Jeder Troll (aka Volltrottel) kann einen anderen Menschen anzeigen; die Anzeige bleibt ohne zu verjähren in der Polizeiakte des Angezeigten - egal, ob so eine Strafanzeige nun gerechtfertigt war (ein Urteil nach sich gezogen hat) oder nicht. So ist die Strafanzeigen-Praxis in Deutschland.

Jede fruchtlose, nicht gerechtfertigte Anzeige führt demgemäß beim Angezeigten zu einer lebenslänglich mit einem Makel behafteten Polizeiakte (ohne, dass so ein Eintrag gegen die betroffene Person verwendet werden darf). Während die Polizeiakte so eines wild hasardierenden, Anzeigen verteilenden Trolls makellos rein bleibt. (Naja, so wie diese Leute gestrickt sind?...)

Ich bin schon immer dafür, endlich Nachhaltiges gegen Menschen zu unternehmen, die meinen sie könnten andere - auch im Sinne des Faustrechtes - tyrannisieren. Das heißt, Täter sollen bestraft werden und Opfer sollen nachhaltig geschützt werden. (Raus aus der Opferrolle!)

So ein hasardierender, Anzeigen verteilender Troll ist eben auch ein Täter. Würde jetzt aber so verfahren, dass dieses Wild-mit-Strafanzeigen-um-sich-Geballere in der Polizeiakte solch eines Täters protokolliert wird, würde wohl schwerlich umhin zu kommen sein, wiederum einen Querverweis zur angezeigten Person gleich mit einzutragen.

Also kann doch die Lösung - für eine zukünftige Strafanzeigen-Praxis in Deutschland - nur sein: Fruchtlose, also erwiesenermaßen ungerechtfertigte Anzeigen direkt aus der Polizeiakte (der Angezeigten) herausnehmen!

By the way: Weder habe ich jemals irgend jemanden angezeigt, noch wurde ich jemals angezeigt. - Nur, dass das auch geklärt ist.

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