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Korrekte Überweisung

Das nenne ich mal eine korrekte Überweisung, Herr Doktor:

Da hat 1982 ein deutscher Arzt ein 14-jähriges Mädchen mit einer Narkosespritze zu Tode gespritzt; so wurde er in Frankreich 1995 in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt. Gemäß dem Vater des französischen Mädchens, wollte der deutsche Arzt das Mädchen narkotisieren, um es dann zu vergewaltigen! (Ja, solche Schweine gibt es auf dieser Erde; das sei denen gesagt, die die hedonistische Lebensweise bevorzugen beziehungsweise durch die Gegend latschen und sich denken - und sagen -, geht mich nichts an, Hauptsache ich.)

Nun ja, die deutsche Justiz hat diesen deutschen Arzt schön verarztet, gefüttert und nicht der französischen Justiz überstellt, weil die Todesursache des französischen 14-jährigen Mädchens nicht eindeutig festzustellen gewesen sei.

K. hatte seine Zulassung als Arzt 1997 in Deutschland wegen sexuellen Missbrauchs verloren. Das Landgericht Kempten befand ihn für schuldig, eine 16-jährige Patientin unter Narkose vergewaltigt zu haben. Er bekam dafür zwei Jahre auf Bewährung. 2007 wurde K. durch das Landgericht Coburg wegen Betrugs zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt, weil er seinen Beruf illegal weiter ausgeübt hatte.
Online im Internet:
http://de.news.yahoo.com/2/20091020/arzt_gefesselt_gericht.html
(Stand: 21.10.2009, 15:36)

Nun, so etwas ähnliches lassen sich Franzosen und einige (wenige) Deutsche nicht bieten: Nach mehr als 25 Jahren (Huhu, Herr Polanski!), haben sich jetzt einige Menschen kurzerhand dazu entschlossen diesen deutschen Schwerverbrecher an Händen und Füßen gefesselt in der Nähe des Mülhausener Justizgebäudes (Frankreich) abzulegen; woraufhin sie dann selbst entsprechende Stellen (über das Abzuholende) informierten.

Das nenne ich wirklich eine korrekte Überweisung! Schön.

Hermine sagt: Meine Schulter riecht irgendwie nach Aprikose.

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