Also, entweder bin ich zurzeit nur besonders sensibilisiert dafür; oder es herrscht zurzeit wiedermal so eine Spezial-Saison für Vollidioten. Klagt doch so einer, dass das Filmen seitens der Polizei während seiner Raserei und Dicht-Auffahrerei auf der Autobahn ein Eingriff in das (sein) allgemeines Persönlichkeitsrecht sei: Klage naturgemäß und gottseidank auf allerhöchster richterlicher Ebene (Karlsruhe) abgeschmettert!
Soll ich´s sagen? Ja, ich muss es sagen. Andersrum muss es sein. Dieses verantwortungslose Gesindel gehört vor ein reguläres Gericht (Zum Beispiel: "Die Allgemeinheit gegen verantwortungsloses Pack").
Es ist nämlich so: Dieser Abschaum erdreistet sich, mit seiner Auto-Raserei und Dränglerei, in unser aller Persönlichkeitsrecht auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen! Dieses Gesocks gefährdet immer wieder aufs Neue die körperliche und - in der Folge eines etwaigen Unfalls - seelische Unversehrtheit von (zumeist) unbescholtenen Menschen! - Na, selbigem Gesocks wurde heute geholfen!
Hermine sagt: Ich schließe mich dem Gesagten an, Euer Süßigkeit.
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